AGB
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Kostenvoranschläge / Angebote
Kostenvoranschläge werden nur schriftlich erteilt.. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages verpflichtet den Auftragnehmer nicht zur Annahme eines Auftrages auf Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen. Kosten sind entgeltlich und unverbindlich, doch wird bei der Erteilung eines Aufrages im Umfang des Kostenvoranschlages bezahltes Entgeld gutgeschrieben.
Angebote werden nur schriftlich erteilt. Die Annahme eines Auftrages ist nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung möglich.
Angebote werden nur schriftlich erteilt. Die Annahme eines Auftrages ist nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung möglich.
Preise
Alle von uns genannten oder vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation und sind jedenfalls zwei Monate gültig. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder andere, zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierungen etc. verändern, so werden die Preise entsprechend erhöht oder reduziert.